Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts, der Wirtschaftsprüfung sowie bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen. Mit individueller Betreuung, Zugewandheit, Freundlichkeit und schnellen Reaktionszeiten sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bestens aufgehoben fühlen.
Wir erfüllen unsere Aufgaben ggf. unter Hinzuziehung externer Spezialisten mit sehr gut qualifizierten Mitarbeitern innerhalb einer modernen, auf die digitalen Anforderungen und Möglichkeiten ausgerichteten Kanzlei.
Wir freuen uns, Sie recht bald als Mandant begrüßen zu dürfen.

Veröffentlichungspflichtige Unternehmen sollten beachten, dass der Jahresabschluss 2018 bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden muss, da ansonsten eine Mahngebühr festgesetzt wird.
Badrenovierungskosten können nicht anteilig als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden, da ein Badezimmer überwiegend privaten Wohnzwecken dient.