Herzlich Willkommen bei Decker & Goldan

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts, der Wirtschaftsprüfung sowie bei allgemeinen betriebswirtschaftlichen Themen. Mit individueller Betreuung, Zugewandheit, Freundlichkeit und schnellen Reaktionszeiten sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich bestens aufgehoben fühlen.

Wir erfüllen unsere Aufgaben ggf. unter Hinzuziehung externer Spezialisten mit sehr gut qualifizierten Mitarbeitern innerhalb einer modernen, auf die digitalen Anforderungen und Möglichkeiten ausgerichteten Kanzlei.

Wir freuen uns, Sie recht bald als Mandant begrüßen zu dürfen.

Wolfgang Decker & Jörg Goldan

Unsere Leistungsbausteine

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Steuerberatung

Die Komplexität des Steuerrechts und ständige Gesetzesänderungen machen eine professionelle Unterstützung unerlässlich. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungsformalitäten und auch bei der planerischen Gestaltung Ihrer Steuerangelegenheiten.

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Wirtschaftsprüfung

Mittelgroße Gesellschaften sind handelsrechtlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer jährlich testieren zu lassen. Neben diesen Pflichtprüfungen sind regelmäßig auch freiwillige Prüfungen auf Anregung unterschiedlicher Interessengruppen notwendig, deren fachgerechte Durchführung wir ebenfalls gerne für Sie übernehmen.

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Unternehmensberatung

Als profunder Kenner Ihres Zahlenwerks und auf Basis unserer Erfahrung, die wir durch Einblicke in eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Rechtsformen und Größenklassen gewonnen haben, können wir Ihnen nicht nur als Steuer- sondern auch als Unternehmensberater einen wertvollen Zusatznutzen liefern.

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Ihr Anliegen in guten Händen

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Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft & Recht

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Monatsinformation März 2023

Die Dezember-Soforthilfe ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die...

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Monatsinformation Februar 2023

Ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen Blick zu werfen.

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